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Die Allgemeine Verwaltung umfasst die Bereiche Bürgermeisteramt mit Sekretariat, Amtsleitung, Personalbüro, Meldeämter, Standesamt, Wohnungs- und Sozialamt, Landwirtschaftsreferat, Polizeireferat und Straßenaufsicht.
Viele Angelegenheiten dieser Abteilungen fallen in den übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und des Landes und sind daher nicht Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung in den Gemeindeorganen, werden also unmittelbar durch den Bürgermeister bzw. durch das Gemeindeamt wahrgenommen.