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Aufgrund des Steuerreformgesetzes 2015/16 erfolgt eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 10% auf 13%. Somit werden die Kindergartenbeiträge mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2015 wie folgt festgelegt:
Halbtag bis 12.00 Uhr
Halbtag bis 13.00 Uhr
Ganztag bis 16.00 Uhr
Ganztag 3)bis 16.00 Uhr
Der Kindergarten Nord ist nur vormittags bis 12.30 geöffnet
1) Das Land Salzburg gewährt für 3- bis 5- jährige Kinder bei Halbtagsbetreuung einen Zuschuss in Höhe von € 12,50 monatlich;
2) bei Ganztagesbetreuung beträgt die Förderung € 25,-- monatlich. Der jeweilige Zuschuss wird bei der Vorschreibung abgezogen.
3) Für Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht ist die Betreuung vormittags kostenlos.
4) Einzelverpflegung nach Voranmeldung bei Bedarf in begründeten Ausnahmefällen incl. Betreuung bei Halbtagskindern bis 16.00 Uhr.
Änderungen der Tarife vorbehalten. Der Bastelbeitrag wird je zur Hälfte im Oktober und im April vorgeschrieben.
Die Kindergartenbeiträge sowie die Verpflegs- und Fahrtkosten sind monatliche Pauschalbeiträge, die sich kalkulatorisch auf das Kindergartenjahr bzw. auf einen Durchrechnungszeitraum von 10 Monaten (September bis Juni) beziehen. Aus verrechnungstechnischen Gründen können die Weihnachts- und Osterferien oder gesetzliche Feiertage nicht berücksichtigt werden.
Beachten Sie bitte auch die Kindergartenordnung und Gebührenordnung, die Ihnen bei der Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten ausgefolgt werden.
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