Information Vorschlagsrecht und Handhabe

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein hat das Vorschlagsrecht für geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften.

Eine verbindliche Zusage seitens der Wohnbaugenossenschaft bzw. Anerkennung durch das Land Salzburg erfolgt ausschließlich an Personen, die den Richtlinien für die Wohnbauförderung entsprechen und die Wohnung ganzjährig als Hauptwohnsitz für sich und alle Familienangehörigen nutzen.
Alle zu vergebenden Wohnungen werden  im Schaukasten vor dem Gemeindeamt und auf der Gemeindehomepage verlautbart.

Zusätzlich sind diese hier gesammelt ersichtlich.

Die Verlautbarung erfolgt nach Freimeldung einer Wohnung, ebenso der Tag der Wohnungsvergabe durch den Wohnungsausschuss der Marktgemeinde.