Antrag Wohnungsvergabe

Sehr geehrte Damen und Herren !

Aus den Richtlinien konnten Sie ersehen, dass Sie einen Antrag auf Zuweisung einer ausgeschriebenen Wohnung persönlich, per Post, Telefax oder per Internet bis zur ausgeschriebenen Antragsfrist einzubringen haben. Das Formular für das Wohnungsansuchen bieten wir Ihnen an

  • entweder als elektronischen Antrag, das ist die einfachste Möglichkeit, weil Sie nur die Datenfelder auszufüllen brauchen und mit einem Klick auf Senden der Antrag übermittelt wird,
  • oder als PDF-Dokument (Download), das Sie herunterladen und auf Ihrem PC unter einem beliebigen Namen speichern können. In diesem Fall füllen Sie dann das Formular aus und schicken es uns per Post (mit Adresse für Fensterkuvert geeignet), per Telefax (06432/6240-40) oder als Anhang zu einer E-Mail oder Sie geben es persönlich im Gemeindeamt ab.

Bei elektronischer Übermittlung entfällt die Unterschrift des Wohnungswerbers.

Beachten Sie bitte, das sich das Ansuchen immer nur auf eine bestimmte, aktuell zur Vergabe ausgeschriebene Wohnung bezieht. Ihr Ansuchen wird daher, falls Sie die Wohnung nicht zugewiesen bekommen, aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht in Evidenz genommen. Es ist für jede ausgeschriebene Wohnung ein neuer Antrag zu stellen.

Die Verlautbarung der zu vergebenden Wohnungen erfolgt unmittelbar nach deren Freimeldung durch die Wohnbaugesellschaften.

Wie empfehlen Ihnen, wenn Sie eine Wohnung suchen, regelmäßig die Homepage der Gemeinde zu besuchen. Die Verlautbarung an der Amtstafel enthält auch den Plan bzw. den Grundriss der Wohnung.