Ruhezeiten im Kurbereich
Der Kurbereich erstreckt sich auf das geschlossene Siedlungsgebiet zwischen den Einfahrten Nord und Süd.
Während der genannten Ruhezeiten sind verboten: Die Inbetriebnahme von lärmenden Baumaschinen oder sonstigen Geräten und die Durchführung von Arbeiten, soweit dadurch störender Lärm verursacht wird, insbesondere die Benützung von Motorrasenmähern mit Explosionsmotoren, die Benützung von Kreissägen und Kettensägen mit Explosionsmotoren, das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren oder sonstige lärmende Tätigkeiten.
Verordnung_Bürgermeister_zum_Schutz_des_Kurortes_idF_04.08.2021_002_.pdf (0.24 MB)
Zonenplan_VerordnungZumSchutzDesKurortes_2021.pdf (0.37 MB)