Illegale Müllablagerungen auf Gemeindeflächen

Veröffentlichungsdatum29.06.2026Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles
Müllsäcke und Kisten neben einem Fluss

Am Wochenende wurde im Bereich der Promenade in Richtung Gallwies eine unzulässige Müllablagerung festgestellt.

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein weist darauf hin, dass das Ablagern oder Zurücklassen von Müll auf Gemeindepromenaden, Gehwegen, Grünflächen und sonstigen öffentlichen Gemeindeflächen verboten ist. Illegale Müllablagerungen beeinträchtigen nicht nur das Ortsbild und belasten die Umwelt, sondern verursachen auch vermeidbare Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Wir ersuchen daher alle Bürgerinnen und Bürger, Abfälle ausschließlich über die dafür vorgesehenen Sammelstellen, den Recyclinghof oder die reguläre Müllabfuhr zu entsorgen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass illegale Abfallablagerungen eine Verwaltungsübertretung nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen darstellen und mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden können. Je nach Art und Umfang des Verstoßes sind Geldstrafen ab 450 Euro vorgesehen; in schwerwiegenden Fällen können diese deutlich höher ausfallen. Darüber hinaus kann die Behörde die ordnungsgemäße Entfernung und Entsorgung des Abfalls auf Kosten der Verursacherin bzw. des Verursachers anordnen.

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein bedankt sich für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag, unsere öffentlichen Flächen sauber, gepflegt und lebenswert zu erhalten.

Mülltonnen und Kisten neben einem Fluss