Entsorgung biogene Abfälle

Veröffentlichungsdatum07.05.2024Lesedauer1 Minute
BioSack


Die gemeindliche Abfallwirtschaft wird im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach ausgerichtet, dass schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden.

Insbesondere bei der Entsorgung der biogenen Abfälle ist es in letzter Zeit vermehrt vorgekommen, dass dieser nicht in den dafür vorgesehenen Behältern bzw. Säcken entsorgt worden ist. 

Es darf daher ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Obst- und Gemüseabfälle, pflanzliche Speisereste und Brotreste, alte Blumenerde, Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt sowie Fallobst in der gebührenpflichtigen Biotonne (siehe Kundmachung über die Festsetzung der Steuern, Gebühren und Beiträge ab dem 1.1.2024) oder in einem Biosack aus Papier, der in der Finanzabteilung (Zimmer 12) des Gemeindeamtes während den Amtsstunden kostenlos erhältlich ist, zu sammeln sind. Bitte legen Sie keinen „normalen“ Müll (Restmüll) in die Biotonne!

Nicht ordnungsgemäß entsorgte biogene Abfälle werden von der zuständigen Fa. Hettegger hinkünftig nicht mitgenommen und ist in diesem Fall der stehengelassene Biomüll auf eigene Kosten zu entsorgen bzw. wird dieser als Restmüll verrechnet. Um etwaige Kosten zu vermeiden ersuchen wir dringend, die Abfalltrennung ordnungsgemäß auf Grundlage  des Abfallwirtschaftsgesetzes bzw. auf Grundlage der Abfuhrordnung der Marktgemeinde Bad Hofgastein durchzuführen. 


Bio1



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