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Die Gemeindevorstehung ist ein eigenständiges, von der Gemeindevertretung gewähltes Gemeindeorgan, Abgabenbehörde II. Instanz und zuständig für alle Personalentscheidungen, Vermögen und Grundbesitz sowie für Auftragsvergaben. Teilbereiche der Auftragsvergaben wurden dem Bauausschuss, dem Sozialausschuss, dem Schulausschuss und dem Thermalwasserausschuss zur Besorgung übertragen.Die Sitzungen der Gemeindevorstehung sind nicht öffentlich.
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