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Der Finanzausschuss übt die Budgethoheit aus und fasst die Untervoranschläge bzw. Budgetwünsche der Ausschüsse zum endgültigen Jahresvoranschlag zusammen. Zu den Finanzangelegenheiten gehören weiters Darlehen, Haftungen, Festsetzung von Abgaben und Gebühren und die diesbezüglichen Verordnungen, Subventionen, Rechtsgeschäfte und Bestandrechte, sowie alle Angelegenheiten, die nicht von einem anderen Ausschuss wahrzunehmen sind.Sehr umfangreich sind die Beratungen im Zusammenhang mit gemeindeeigenen Unternehmungen ( Elektrizitätswerk Bad Hofgastein Gesellschaft m.b.H., Kurzentrum Bad Hofgastein Ges.m.b.H. & Co.KG) und sonstigen Beteiligungen (Gasteiner Thermen Errichtungsges.m.b.H., Gasteiner Thermenbetriebsges.m.b.H. & Co. KG, Gasteiner Heilstollen Betriebsgesellschaft m.b.H. u.a.).
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