Hundesteuer

nach der Hundesteuerverordnung vom 4.4.2003 für Hunde die nicht als Polizei-, Rettungs-, Wach- oder Blindenführerhunde
oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, jährlich im vorhinein mit Fälligkeit spätestens 31.März

  • 50,00 EUR