Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Gebühren
gemäß § 45 ff des Salzburger Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes 2019, LGBl.Nr. 29/2023 i.d.g.F., mit den ab 1.4.2023 geltenden Tarifen:
Das Land Salzburg gewährt Kindern, welche in einer Betreuungseinrichtung im Ausmaß von 20 Wochenstunden betreut werden, insgesamt drei beitragsfreie Jahre (Geburtstag Stichtag vor dem 01. September). Kinder, welche nach dem 01. September geboren wurden, haben ein Jahr lang den vollen Beitrag zu bezahlen und erhalten bei einer Halbtagesbetreuung einen Zuschuss in Höhe von € 20,00 monatlich; bei einer Ganztagesbetreuung beträgt die Förderung € 40,00 monatlich. Die Marktgemeinde Bad Hofgastein hat in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Mai 2023 beschlossen, dass für alle Kinder, welche bis 13.00 Uhr betreut werden, keine Gebühr zur Verrechnung gelangt, weshalb der Zuschuss naturgemäß nicht in Abzug gebracht wird, da ohnehin keine Verrechnung der Betreuungskosten für den Vormittag an die Eltern erfolgt. Bei einer Betreuung bis 16.00 Uhr jedoch kommt eine Gebühr in Höhe von EUR 50,85 zur Verrechnung.
Kindergarten_Gebührenordnung_1.PDF
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug