Zur Funktion des Gemeindeamtsleiters :
Der Gemeindeamtsleiter ist auf Grund der Bestimmungen der Salzburger Gemeindeordnung der Leiter des inneren Dienstes, für die Führung der Gemeindegeschäfte verantwortlich und Dienstvorgesetzte aller Gemeindebediensteten. Er untersteht unmittelbar nur dem Bürgermeister.