Schulstartgeld Schuljahr 2022/23

Veröffentlichungsdatum22.08.2022Lesedauer1 Minute
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Auf Antrag der Liste „Gemeinsam für Bad Hofgastein (GfBH)“ hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bad Hofgastein am 07.05.2020 den Beschluss gefasst, beginnend mit dem Schuljahr 2020/2021 ein Schulstartgeld zu gewähren. 


Auch für das Schuljahr 2022/23 kann bei der Marktgemeinde Bad Hofgastein ein Schulstartgeld beantragt werden. Die Regelung sieht vor, denjenigen Schulkindern, die die erste (Volksschule oder ASO) bzw. fünfte (NMS oder Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen) Schulstufe besuchen, ein Schulstartgeld iHv € 75,00 pro Schulkind zu genehmigen.


Die zur Antragstellung benötigten Formulare liegen im Gemeindeamt (Zimmer 11) auf und können diese während den Amtszeiten (MoFr jeweils 8:00 Uhr – 12:00 Uhr bzw. Mo 13:00 Uhr – 18:00 Uhr und Mi 13:00 Uhr – 15:00 Uhr) abgeholt bzw. auf der Gemeindehomepage (http://www.badhofgastein.salzburg.at/) heruntergeladen und ab 12. September 2022 gestellt werden.

Die vollständig ausgefüllten Formulare sind daraufhin im Sozialamt betreffend der Auszahlung einzureichen. Nach erfolgter Prüfung und Genehmigung wird das Schulstartgeld auf das angegebene Bankkonto überwiesen.


Formular_Schulstartgeld_2022-23.pdf (0.16 MB)

schulstartgeld_merkblatt.pdf (0.12 MB)


Für die Gemeindevertretung

 

Der Bürgermeister

Markus Viehauser