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Der Überprüfungsausschuss hat die Kassenführung und die Jahresabschlüsse auf Einhaltung des Budgets und hinsichtlich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Sonderprüfungen einzelner Projekte oder Bauvorhaben sind möglich. Die Sitzungen des Überprüfungsausschusses sind nicht öffentlich.
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