Amtstafel

Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind.

Unter Kundmachungen finden Sie temporäre Verlautbarungen verfahrensrechtlicher Art, z.B. in Sachen Aufstellung oder Änderung der Bebauungspläne. Die rechtsverbindlichen Verordnungen finden dann gegliedert unter dem jeweiligen Menüpunkt in der folgenden Tabelle.

Hier finden Sie die  erlassenen Verordnungen zur Bebauungsplanung.

Die Bebauungspläne regeln die städtebauliche Ordnung eines Gebietes unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsentwicklung.

Mit den Bebauungsplänen werden u.a. der Verlauf der Gemeindestraßen, Baufluchtlinien, die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen (z.B. Geschoßflächenzahl), Bauhöhen etc. festgelegt.

Baubewilligungen dürfen nur in Übereinstimmung mit den Festlegungen des Bebauungsplanes erteilt werden.

 

 


Kategorie

Amtstafeln
AmtstafelDatumKategorien
Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Spielplätze nach dem BautechnikgesetzVerordnungen Allgemein, Verordnungen Bebauungsplanung