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Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind. Unter Kundmachungen finden Sie temporäre Verlautbarungen verfahrensrechtlicher Art, z.B. in Sachen Aufstellung oder Änderung der Bebauungspläne. Die rechtsverbindlichen Verordnungen finden dann gegliedert unter dem jeweiligen Menüpunkt in der folgenden Tabelle.
Hier finden Sie alle aktuellen Kundmachungen während der Dauer der Kundmachungsfrist.Es handelt sich also um temporäre Verlautbarungen verfahrensrechtlicher Art, z.B. in Sachen Flächenwidmung und Bebauungsplanung.Die auf Dauer rechtsverbindlichen Verordnungen finden Sie gegliedert unter dem jeweiligen Menüpunkt in der oberen Tabelle.
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Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug