Amtstafel

Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind.

Unter Kundmachungen finden Sie temporäre Verlautbarungen verfahrensrechtlicher Art, z.B. in Sachen Aufstellung oder Änderung der Bebauungspläne. Die rechtsverbindlichen Verordnungen finden dann gegliedert unter dem jeweiligen Menüpunkt in der folgenden Tabelle.

Wer zahlt schon gerne Steuern und Abgaben ?

Wir benötigen diese Einnahmen zur Erhaltung und Ausgestaltung der vielfältigen örtlichen und touristischen Infrastruktur unserer Gemeinde, die zweifellos zu den schönsten Gemeinden des Landes zählt.

Die Einnahmen werden wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam verwendet.


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