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Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind. Unter Kundmachungen finden Sie temporäre Verlautbarungen verfahrensrechtlicher Art, z.B. in Sachen Aufstellung oder Änderung der Bebauungspläne. Die rechtsverbindlichen Verordnungen finden dann gegliedert unter dem jeweiligen Menüpunkt in der folgenden Tabelle.
Hier finden Sie alle ab Jänner 2007 erlassenen Regelungen nach der Straßenverkehrsordnung. Rücksichtnahme im Straßenverkehr, die Einhaltung der 30 km/h-Beschränkung im Ortsgebiet, die Beachtung der einfachsten Vorrangregeln sowie "Rechts vor Links" gehören an und für sich zum guten Ton.
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