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Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind. Unter Kundmachungen finden Sie temporäre Verlautbarungen verfahrensrechtlicher Art, z.B. in Sachen Aufstellung oder Änderung der Bebauungspläne. Die rechtsverbindlichen Verordnungen finden dann gegliedert unter dem jeweiligen Menüpunkt in der folgenden Tabelle.
Ortspolizeiliche Verordnungen regeln den Schutz der örtlichen Gemeinschaft vor störenden Missständen.Gegenstand der Verordnung sind daher der Lärmschutz während der Ruhezeiten im Kurbereich, die Luftreinhaltung im Kurort, ein Hundeleinenzwang und diverse andere Verbote.Beachten Sie bitte diese Regelungen im Sinne der Erhaltung der hohen Lebensqualität in unserer schönen Gemeinde und der eigentlich selbstverständlichen Rücksichtnahme auf unserer Mitbürger/innen und Gäste.
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