Amtstafel

Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind.

Unter Kundmachungen finden Sie temporäre Verlautbarungen verfahrensrechtlicher Art, z.B. in Sachen Aufstellung oder Änderung der Bebauungspläne. Die rechtsverbindlichen Verordnungen finden dann gegliedert unter dem jeweiligen Menüpunkt in der folgenden Tabelle.

Das Thermalwasser-Regulativ regelt die Abgabe von Thermalwasser an bezugsberechtigte Kuranstalten.

Bad Hofgastein bezieht täglich rund 1 Million Liter Thermalwasser aus der Elisabethquelle in Bad Gastein und die Verteilung an die Kuranstalten ist mengenmäßig in Form von Kontingenten durch Verleihungsbescheid genau geregelt.


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Thermalwasser-Regulativ20.01.2021 - 20.01.2031Verordnungen Thermalwasser