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Der Thermalwasserausschuss wird in den Angelegenheiten der Thermalwasser- Kur- und Badebetriebe als wirtschaftliche Unternehmung der Gemeinde tätig. Dazu gehören auch die Vergabe der persönlichen Thermalwasserbezugsrechte an die Besitzer von Kuranstalten auf Grund der Bestimmungen des Thermalwasser-Regulativs. Allgemeine Fragen des Kurbetriebes werden ebenso erörtert.